Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Ihnen und der KOMMERS GmbH über die Nutzung der Neko-Plattform.
Zuletzt aktualisiert: Fassung 2026-08-22
§ 1 Vertragsgegenstand
Die KOMMERS GmbH (nachfolgend „Anbieter“) stellt dem Kunden unter der Marke Neko eine webbasierte Software zur Erstellung und Prüfung von Nebenkostenabrechnungen zur Verfügung. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket (siehe Preise).
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag über die kostenlose Nutzung kommt durch die Registrierung des Kunden und die Bestätigung dieser Bedingungen zustande.
Bei entgeltlichen Leistungen gibt der Kunde sein Angebot durch Betätigen der ausdrücklich auf die Zahlungspflicht hinweisenden Schaltfläche im Bezahlvorgang ab (§ 312j Abs. 3 BGB). Vor deren Betätigung werden ihm die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis einschließlich Steuern, das Zahlungsintervall und die Laufzeit angezeigt. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Zahlungsvorgangs zustande.
§ 3 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
- Der Anbieter stellt die Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel zur Verfügung.
- Wartungsfenster werden vorab angekündigt und fallen nicht in die Verfügbarkeitsberechnung.
- Höhere Gewalt, Angriffe Dritter und Ausfälle von Upstream-Anbietern sind ausgenommen.
§ 4 Vergütung
- Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket.
- Rechnungsstellung erfolgt elektronisch, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang bis zum Zahlungseingang zu sperren.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte hochzuladen.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
- Personenbezogene Daten Dritter dürfen nur verarbeitet werden, wenn dafür eine Rechtsgrundlage nach DSGVO besteht.
§ 6 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden erstellten Abrechnungen ist ausgeschlossen – der Anbieter stellt lediglich das Werkzeug bereit.
§ 7 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Kostenloses Konto und Einzelkäufe. Das kostenlose Konto hat keine Laufzeit und muss nicht gekündigt werden. Einzelabrechnung, Zusatzabrechnung und Dokumentenpakete sind Einmalkäufe ohne Laufzeit und ohne Folgekosten.
- Testphase. Beim erstmaligen Abschluss eines Jahrespakets sind die ersten 14 Tage kostenlos und ohne Hinterlegung eines Zahlungsmittels. Kündigt der Kunde bis zum Ende der Testphase, entsteht kein Entgelt. Hinterlegt er bis dahin kein Zahlungsmittel, wird der Zugang pausiert; eine Forderung entsteht nicht.
- Erstlaufzeit der Jahrespakete. Die Erstlaufzeit beträgt zwölf Monate, gerechnet ab dem Ende der Testphase, sonst ab Vertragsschluss.
- Kündigung jederzeit erklärbar. Der Kunde kann die Kündigung jederzeit erklären — ohne Frist und ohne Angabe von Gründen. Sie wird zum Ende des bereits bezahlten Vertragszeitraums wirksam. Bis dahin bleibt der Zugang unverändert bestehen; weitere Kosten entstehen nicht.
- Verlängerung. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Für einen im Voraus gezahlten, nach Wirksamwerden der Kündigung nicht mehr genutzten Zeitraum erstattet der Anbieter das Entgelt anteilig nach vollen Monaten.
- Wie gekündigt wird. Die Kündigung ist ohne Anmeldung über die Kündigungsschaltfläche unter neko.immo/kuendigen möglich (§ 312k BGB); angemeldete Kunden können sie zusätzlich in der Abo-Verwaltung auslösen. Der Anbieter bestätigt Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs unverzüglich in Textform. Eine formlose Kündigung in Textform an hello@kommers.io genügt ebenfalls.
- Verwaltung. Für individuell vereinbarte Verträge (Tarif Verwaltung) gelten die dort vereinbarten Laufzeiten; § 309 Nr. 9 BGB bleibt unberührt, soweit der Kunde Verbraucher ist.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die vollständige Belehrung einschließlich des amtlichen Muster-Widerrufsformulars steht unter neko.immo/widerruf und ist Bestandteil dieser Bedingungen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Bei Einzelkäufen — digitale Inhalte, die sofort bereitgestellt werden — erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB mit dem Beginn der Bereitstellung, nachdem der Kunde im Bezahlvorgang ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat. Bei Abonnements wird eine solche Zustimmung nicht eingeholt; das Widerrufsrecht besteht dort volle vierzehn Tage, und Wertersatz nach § 357 Abs. 8 BGB wird nicht verlangt.
Widerruf und Kündigung sind verschiedene Rechte: Der Widerruf beseitigt den Vertrag rückwirkend und ist nur innerhalb der Widerrufsfrist möglich, die Kündigung beendet ihn für die Zukunft.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Soweit der Kunde Daten seiner Mieterinnen und Mieter verarbeitet, bleibt er dafür Verantwortlicher und der Anbieter ist Auftragsverarbeiter. Grundlage ist der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; ohne dessen Abschluss ist das Erfassen von Mieterdaten technisch gesperrt. Die eingesetzten Auftragsverarbeiter nennt die Subprozessorenliste.
§ 10 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an geänderte Leistungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Die geänderte Fassung wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform oder beim nächsten Login zur Bestätigung vorgelegt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet. Jede Fassung trägt eine Kennung; die aktuelle ist 2026-08-22.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats unberührt.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.