Nachzahlung und Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung
Nachzahlen, zurückhalten, verrechnen – die wichtigsten Regeln zur Zahlungsabwicklung nach einer Nebenkostenabrechnung. Mit aktuellen BGH-Urteilen 2024/2025.
Zuletzt aktualisiert: 21. April 2026
Fälligkeit der Nachzahlung
Die Nachzahlung wird mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig. Die meisten Mietverträge räumen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ein — das ist BGH-rechtssicher. Wichtig: Die Frist beginnt erst bei formeller Wirksamkeit.
Fehlen eine oder mehrere der vier Pflichtangaben (Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Mieteranteil, Vorauszahlungen), ist die Abrechnung unwirksam. Sie dürfen die Nachzahlung verweigern und sollten dem Vermieter schriftlich eine Nachfrist zur Korrektur setzen.
Wann Sie zurückhalten dürfen
- § 273 BGB: Zurückbehaltungsrecht bei verweigerter Belegeinsicht.
- § 556 Abs. 3 S. 3 BGB: Nachforderung nach Ablauf der 12-Monats-Frist ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- § 12 HeizkostenV: 15 %-Kürzung bei fehlender Verbrauchserfassung, zusätzlich 3 % bei nicht fernablesbarer Messtechnik.
Zahlen unter Vorbehalt
Wenn Sie die Abrechnung inhaltlich bezweifeln, aber Mahngebühren und Kündigung vermeiden wollen: Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung. Das erhält Ihre Einwendungsrechte vollständig und Sie können später zivilrechtlich zurückfordern (Verjährung 3 Jahre).
Guthaben: Auszahlungspflicht
Hat der Mieter zu viel vorausgezahlt, muss das Guthaben unverzüglich ausgezahlt oder mit ausdrücklicher Vereinbarung mit künftigen Vorauszahlungen verrechnet werden. Pauschalklauseln „Guthaben wird mit der nächsten Miete verrechnet" sind nur wirksam, wenn sie im Mietvertrag klar formuliert wurden.
Kaution nach Auszug
Auch verjährte Schadensersatzforderungen des Vermieters können mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufgerechnet werden. Der Vermieter darf einen angemessenen Betrag bis zur letzten Nebenkostenabrechnung einbehalten — typischerweise 3–6 Monate Prüffrist. Der Einbehalt muss konkret beziffert und auf Basis der Vorjahreswerte geschätzt sein.
Verjährung
- Nachzahlungsansprüche des Vermieters: 3 Jahre ab Ende des Jahres der Entstehung.
- Guthabenansprüche des Mieters: 3 Jahre ab Ende des Jahres des Zugangs der Abrechnung.
- Rückforderungsansprüche bei ausgebliebener Abrechnung (nach Mietende): 3 Jahre ab Ende des Abrechnungszeitraums.
Ist Ihre Nachzahlung berechtigt?
Laden Sie Ihre Abrechnung hoch – Neko markiert Fehler, formelle Mängel und berechnet, wie viel Sie wirklich zahlen müssen.
Häufige Fragen
In welcher Frist muss ich die Nachzahlung leisten?
Üblich sind 30 Tage nach Zugang einer formell wirksamen Abrechnung; diese Frist ergibt sich aus der vertraglichen Regelung, gerichtlich anerkannt ist sie als angemessen. Bei formellen Mängeln der Abrechnung ist die Nachzahlung nicht fällig.
Kann ich die Zahlung aufschieben, wenn mein Vermieter mir keine Belege zeigt?
Ja. Das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) greift, wenn Ihnen trotz Anforderung keine Belegeinsicht gewährt wird. Formulieren Sie die Zahlungsverweigerung schriftlich und verweisen Sie auf § 259 BGB.
Wie schnell muss mein Guthaben ausgezahlt werden?
Unverzüglich, spätestens innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist (meist 30 Tage). Eine pauschale Verrechnung mit zukünftigen Vorauszahlungen ist ohne Vereinbarung unzulässig.